AOK: Regionale Struktur und Bedeutung für das U1-Verfahren
Die AOK ist keine einheitliche Bundesorganisation, sondern ein Verbund von elf eigenständigen Regionalkassen — darunter AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK Nordost, AOK PLUS und weitere. Jede AOK-Regionalkasse legt ihre U1-Umlagesätze und Erstattungsquoten selbst fest — im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG). Welche Regionalkasse für einen Betrieb zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort bzw. Betriebssitz der Mitarbeitenden. Betriebe mit Belegschaft in mehreren Bundesländern können gleichzeitig von mehreren AOK-Regionalkassen mit unterschiedlichen Sätzen betroffen sein.
Die meisten AOK-Regionalkassen bieten vier Tarifstufen (50 %, 60 %, 70 %, 80 %) — eine Differenzierung, die gegenüber dem Drei-Stufen-Modell anderer Kassen eine feinere betriebswirtschaftliche Steuerung ermöglicht.