DAK-Gesundheit: Hintergrund und U1-Relevanz für Arbeitgeber
Die DAK-Gesundheit zählt mit rund 5,5 Millionen Versicherten zu den bedeutendsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Als bundesweite Ersatzkasse ist sie in allen Bundesländern vertreten — für Arbeitgeber bedeutet das, dass DAK-versicherte Mitarbeitende in nahezu jedem Betrieb zu finden sind. Die DAK bietet im U1-Verfahren zwei Erstattungsstufen an.
Seit dem Inkrafttreten des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) ist die DAK an die gemeinsamen Rahmenbedingungen des U1-Verfahrens gebunden, setzt ihre Umlagesätze jedoch eigenständig fest. Die DAK-Sätze bewegen sich im mittleren Marktbereich. Für Arbeitgeber mit DAK-versicherten Mitarbeitenden ist die jährliche Überprüfung der Tarifkonstellation besonders wichtig, da sich sowohl Krankenstandsprofile als auch Kassensätze regelmäßig verändern.